Willroth
Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Fahrerin nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Er erfolgten die Untersagung der Weiterfahrt und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Straßenhaus
Telefon: 02634/952-0
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