Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss
Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit konnten bei dem Fahrer, welcher bereits wegen dem Besitz von Rauschmitteln polizeilich in Erscheinung getreten ist, Anzeichen auf einen zeitnahen Drogenkonsum festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC, woraufhin der Fahrer einen bereits länger zurückliegenden Cannabiskonsum einräumt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem Fahrer zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen. Dieser muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.
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